Description
(Text)
Am Beispiel der Polizeipflicht wird gezeigt, wie öffentlich-rechtliche Pflichten in Konkurs und Insolvenz des Störers rechtlich einzuordnen und durchzusetzen sind. Es wird dargestellt, wann ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Staates vorliegt, der einer insolvenzrechtlichen Einordnung zugänglich ist. Seine Durchsetzung folgt im Wege der Verwaltungsvollstreckung, die jedoch durch die insolvenzrechtlichen Vorgaben eingeschränkt wird. Eine Befreiung von Beseitigungspflichten durch die Freigabe wird abgelehnt. Die Besonderheiten der unterschiedlichen Insolvenzverfahren werden ebenso dargestellt wie die Abweichungen in den Pflichten zur Altlastenbeseitigung nach dem BBodenschG. Die Rechtsprechung des BVerfG zur Begrenzung der Zustandsverantwortlichkeit wird am Ende der Arbeit hinterfragt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Polizeipflicht im Konkursverfahren - Der Konkursverwalter als Störer - Die Verantwortlichkeit des Konkursverwalters für eine vom Gemeinschuldner verursachte Gefahr - Zurechnung der Polizeipflicht des Gemeinschuldners nach
6 KO - Die persönliche Haftung des Konkursverwalters - Die Polizeipflicht als Anspruch des Staates - Durchsetzung der Polizeipflicht und des Erstattungsanspruchs nach vollzogener Ersatzvornahme - Befreiung von Beseitigungspflichten durch Freigabe? - Die Polizeipflicht im Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz, vorläufiges Insolvenzverfahren, verwalterlose Verfahren - Die Sanierungspflichten nach BodenschG - Begrenzung der Zustandsverantwortlichkeit nach der Rechtsprechung des BverfG.
(Author portrait)
Die Autorin: Wiebke Gorny studierte Rechtswissenschaft in Mainz, Bonn und Frankfurt am Main. Von 1993 bis 1996 war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Seit 1999 ist sie Rechtsanwältin.



