ドイツ法におけるイスラーム<br>Muslimische Gemeinschaften im deutschen Recht (Islam und Recht .1) (2003. 122 S. 21 cm)

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ドイツ法におけるイスラーム
Muslimische Gemeinschaften im deutschen Recht (Islam und Recht .1) (2003. 122 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 121 S.
  • 商品コード 9783631399217

基本説明

Der Band enthält die Beiträge der Fachtagung, die am 11 April 2002 in Münster zum Thema <> stattgefunden hat.

Description


(Text)
Das deutsche Religionsverfassungsrecht hat kaum Erfahrungen mit religiösen Organisationen, die anderen Leitbildern folgen, als sie sich bei den christlichen Gemeinschaften, vor allem den großen Kirchen entwickelt haben. Der Band enthält die Beiträge der Fachtagung, die am 11. April 2002 in Münster zum Thema "Muslimische Gemeinschaften im deutschen Recht" stattgefunden hat. Er beleuchtet Voraussetzungen und Probleme einer Anwendung der Bestimmungen über Religionsgemeinschaften auf islamische Gemeinschaften aus der Sicht der Islamwissenschaft, der Religionssoziologie und der Rechtswissenschaft.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Janbernd Oebbecke: Muslimische Gemeinschaften im deutschen Recht: Einführung zur Tagung - Fuad Kandil: Theologische Aspekte von Gemeinschaft und Organisation im islamischen Kontext - Gerdien Jonker: Konsensbildung und Beschlussfassung: Im Kräftefeld islamischer Interessen in der Bundesrepublik - Mehmet Günet: Türkisch-Islamische Union - Ali Kizilkaya: Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland - Erol Pürlü: Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. - Ayyub A. Köhler: Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (Anhang: Islamische Charta) - Hermann Weber: Muslimische Gemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Grundgesetz - Bodo Pieroth: Muslimische Gemeinschaften als Religionsgesellschaften nach deutschem Recht.
(Author portrait)
Der Herausgeber: Janbernd Oebbecke ist seit 1997 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Münster und Geschäftsführender Direktor des dortigen Kommunalwissenschaftlichen Instituts. Vorher war er von 1987 bis 1993 Beigeordneter des Landkreistages NRW in Düsseldorf und danach Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf. Neben dem Verwaltungsorganisationsrecht, dem besonderen Verwaltungsrecht und der Verwaltungswissenschaft bildet das Religionsverfassungsrecht, insbesondere die Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Islam, den Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Tätigkeit.

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