Description
(Text)
Der europäische Integrationsprozeß modifiziert das bislang im Bereich der Straftatenverfolgung als einheitlich verstandene Verhältnis von Staat und (Straf-)Recht. In Gestalt der Europäischen Union erwächst eine neue Bezugsebene, die Spuren im nationalen Strafverfahren hinterläßt. Obgleich die formelle Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, Strafgesetze zu erlassen, auf europäischer Ebene nach wie vor unangetastet bleibt, wird zumindest faktisch die Europäisierung des Ermittlungsverfahrens längst vollzogen. Das Ende des rein national orientierten Strafprozesses zeigt sich vor allem am Beispiel der europäischen Polizeiarbeit, deren Gegenstand die grenzüberschreitende Strafverfolgung ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Das Spannungsverhältnis zwischen Europol und Strafprozeß - Die Entstehungsgeschichte der Europäischen Polizeibehörde vor dem Hintergrund der zugrundeliegenden Ordnungen der EU einerseits und des Nationalstaats andererseits - Die Europol-Konvention, Kontrollmöglichkeiten des Amtes und die Folgen eines von Europol beeinflußten europäischen Ermittlungsverfahrens - Zukünftige Ausgestaltung des Europäischen Polizeiamts.
(Author portrait)
Die Autorin: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main arbeitete Kerstin Degenhardt drei Jahre lang als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Frankfurt/Main und ist seit dem Jahr 2002 Assessorin.