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Description
(Text)
Die Umsetzung der Biopatentrichtlinie hat in Deutschland intensive Diskussionen hervorgerufen. Sie betreffen u.a. die Frage, ob der bisher für Gene und Gensequenzen erteilte absolute Stoffschutz die Forschung und Entwicklung Dritter und die wirtschaftliche Verwertung behindert. Die im Auftrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen angefertigte Untersuchung geht dieser Frage aus patentrechtlicher, aber auch verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht nach und spricht auch Fragen des TRIPs-Übereinkommens an. Dabei wird detailliert auf die zugrunde liegenden biologischen Prozesse und die ökonomische Dimension der Problematik eingegangen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Verfassungsrechtlicher Abriss über die Forschungsfreiheit und die rechtliche Ordnung von Innovation - Formen der biotechnologischen Arbeiten und der Patentierungspraxis - Eigenart des patentrechtlichen Stoffschutzes und seine Angemessenheit im Falle des Schutzes von Genen und Gensequenzen - Überlegungen über den europarechtlichen Kompetenzrahmen einer deutschen Umsetzung.
(Author portrait)
Die Autoren: Rüdiger Wolfrum ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und befasst sich intensiv mit Fragen der rechtlichen Ordnung von Forschung und Entwicklung.
Peter-Tobias Stoll ist Direktor der Abteilung für internationales Wirtschaftsrecht des Instituts für Völkerrecht der Universität Göttingen. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören das TRIPs-Übereinkommen, Fragen des Schutzes geistigen Eigentums und das Biotechnologierecht.
Stephanie Franck ist Projektmitarbeiterin in der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht des Instituts für Völkerrecht. Ihre Forschungsschwerpunkte sind u.a. die Innovationsökonomie und die Ökonomie des geistigen Eigentums.