Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3478) (Neuausg. 2002. XXXVI, 259 S. 210 mm)

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Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3478) (Neuausg. 2002. XXXVI, 259 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631394274

Description


(Text)
Seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1989 werden von den Tatbeständen der

239 a, 239 b StGB neben den Drei-Personen-Verhältnissen auch sog. Zwei-Personen-Verhältnisse erfasst. Dies hat zur Folge, dass typische Sachverhalte der sexuellen Nötigung und Erpressung gleichzeitig die Tatbestände der

239 a, 239 b StGB erfüllen und damit mit einer dramatisch höheren Strafe bedroht werden. Deshalb wurden vielfältige Bemühungen um eine restriktive Auslegung der

239 a, 239 b StGB in den Zwei-Personen-Verhältnissen unternommen. Auch durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH aus dem Jahr 1994 wurde keine voll befriedigende Eingrenzung der Bemächtigungsfälle im Zwei-Personen-Verhältnis erreicht. Da sich auch die Hoffnungen auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, bedarf die Zwei-Personen-Problematik im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage einer Lösung. Ziel der Arbeit ist es deshalb, einen Vorschlag für eine sachgerechte Restriktion der Geiselnahmedelikte zu erarbeiten. Außerdem entwickelt die Arbeit einen weiterführenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Neuregelung der

239 a, 239 b StGB.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Darstellung der Zwei-Personen-Problematik - Die historische Entwicklung der

239 a, 239 b StGB - Die Notwendigkeit einer einschränkenden Anwendung der

239 a, 239 b StGB - Darstellung der Lösungsansätze der Rechtsprechung und der Literatur - Eigener Lösungsansatz - Gesetzgebungsvorschlag für die Neuregelung der

239 a, 239 b StGB.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Forster wurde 1969 in Nürnberg geboren. Von 1989 bis 1995 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst war er von 1998 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozessrecht bei Prof. Max Vollkommer, Universität Erlangen-Nürnberg. Der Verfasser ist seit 1999 als Staatsanwalt in Nürnberg tätig und seit Juni 2002 abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz.

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