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Description
(Text)
Die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht sind von immer größerer wirtschaftlicher Bedeutung. In der Folge hat auch die wirtschaftliche Bedeutung von Lizenzverträgen über Schutzrechte zugenommen. Durch die 6. GWB-Novelle wurden die kartellrechtlichen Vorschriften für Verträge über gewerbliche Schutzrechte in
17 und 18 GWB neu gefaßt und an die europäische Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen angeglichen. Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zuverlässigkeit von Lizenznehmerbeschränkungen in Verträgen über gewerbliche Schutzrechte auf der Grundlage von
17 GWB sowie die Möglichkeiten einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift auf Verträge über Nutzungsrechte an Marken und Urheberrechten und überprüft das gefundene Ergebnis am europäischen Kartellrecht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Lizenzverträge über technische Schutzrechte, Marken und Urheberrechte als Gegenstand des Kartellrechts - Die Regelungen des europäischen Kartellrechts als Grundlage für die Neufassung der
17, 18 GWB - Die Behandlung von Lizenznehmerbeschränkungen in Lizenzverträgen über Marken und Urheberrechte nach dem GWB - Die entsprechenden Anwendungen von
17 GWB auf Lizenzverträge über Marken und Urheberrechte und das europäische Kartellrecht.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Hieber, geboren 1969 in Augsburg. 1990 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften in Passau. Anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Handels- und Wirtschaftsrecht II der Universität Passau. Publikationen zum Patent- und Urheberrecht. 1998 bis 2001 Referendariat in Hamburg mit Stationen u. a. bei der Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg, der Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich «Theater, Musik, Recht», in der Abteilung Business und Legal Affairs eines Plattenlabels und beim International Music Council bei der UNESCO in Paris. Promotion 2001 an der Universität Passau. Derzeit Justitiar eines Münchener Medienunternehmens und Rechtsanwalt.