Arbeitnehmerurheberrechte in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen : Zugleich ein Reformvorschlag zum Arbeitnehmerurheberrecht. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3397) (Neuausg. 2002. XII, 237 S. 210 mm)

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Arbeitnehmerurheberrechte in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen : Zugleich ein Reformvorschlag zum Arbeitnehmerurheberrecht. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3397) (Neuausg. 2002. XII, 237 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631393772

Description


(Text)
Das deutsche Arbeitnehmerurheberrecht als Querschnittsmaterie zwischen Arbeitsrecht und Urheberrecht ist hinsichtlich der im Arbeitsverhältnis erstellten Werke von zwei konträren Grundsätzen geprägt. Dem arbeitsrechtlichen Grundsatz von der Berechtigung des Arbeitgebers am Arbeitsergebnis steht der das deutsche Urheberrecht beherrschende Grundsatz des Schöpferprinzips gegenüber. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei Werken im Sinne des
43 UrhG. Die Untersuchung richtet sich an den in der Praxis mit dem Arbeitnehmerurheberrecht befaßten Leser und führt ihn in die Materie ein. Es werden Vertragsmuster und tarifvertragliche Regelungen zum Arbeitnehmerurheberrecht dargestellt und untersucht. Ergänzend werden die derzeitigen Reformvorschläge zum Arbeitnehmerurheberrecht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf
43 UrhG und
69b UrhG analysiert. Abschließend wird ein eigener praxisorientierter Reformvorschlag unterbreitet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Arbeitnehmerurheberrechte im Anwendungsbereich des
43 UrhG einerseits und des
69b UrhG andererseits - Inhalt und Umfang der Nutzungsrechtseinräumung - Typische Klauseln in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen - Reformvorschläge im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts - Normvorschlag.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Barthel wurde 1973 in Berlin geboren. Nach dem Abschluß des Studiums der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin 1997 absolvierte er das Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2001 ist er in Berlin als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

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