Das chinesische Gesetz über Partnerschaftsunternehmen : Im Vergleich zum deutschen Recht. Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .3310) (2001. XX, 181 S. 21 cm)

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Das chinesische Gesetz über Partnerschaftsunternehmen : Im Vergleich zum deutschen Recht. Dissertationsschrift. (Europäische Hochschulschriften Recht .3310) (2001. XX, 181 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631388792

Description


(Text)
In der Praxis der chinesischen Marktwirtschaft begegnet man zahlreichen Gesellschaftsformen, deren rechtliche Ausgestaltung vom Gesetzgeber schrittweise vorgenommen wird. Nach dem bereits 1993 erschienenen Gesellschaftsgesetz, welches die Gesellschaftsformen der GmbH und der Aktiengesellschaft regelt, stellt das am 1. August 1997 in Kraft getretene Gesetz über Partnerschaftsunternehmen einen weiteren Meilenstein dar.
Gesetzesaufbau und -inhalt werden umfassend dargestellt, wichtige Einzelprobleme ausführlich erörtert. Darüber hinaus werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht systematisch herausgearbeitet. Ein Überblick über die historische Entwicklung des chinesischen Rechts der Personengesellschaften und die Übersetzung des gesamten Gesetzestextes vervollständigen die Darstellung.
Somit leistet diese Arbeit einen wichtigen Beitrag zum tieferen Verständnis des chinesischen Gesellschaftsrechts.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Das Partnerschaftsunternehmen - Haftung - Errichtung eines Partnerschaftsunternehmens - Sein Außen- und Innenverhältnis - Das Vermögen des Partnerschaftsunternehmen - Eintritt und Austritt eines Partners und Auflösung und Liquidation des Partnerschaftsunternehmens.
(Author portrait)
Die Autorin: Feng Ye, 1980 bis 1984 Studium der Rechtswissenschaft an der Südwest-Universität für Politologie und Rechtswissenschaft in Chongqing (LL.B.), China, danach im Institut für Internationales Wirtschaftsrecht an derselben Universität und zugleich in einer chinesischen Anwaltskanzlei tätig. Anfang 1996 Magisterstudium an der Universität Bonn (LL.M. jur.). 1996 bis 1998 Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei in München. Im Jahr 2001 Promotion an der Universität München mit dem Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung.

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