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Full Description
Ziel dieser Arbeit ist die vergleichende Betrachtung und Bewertung der Verfassungslehren von Rudolf Smend und Carl Schmitt. Die Betrachtung und Bewertung erfolgt auf der Grundlage der historischen, politischen und verfassungstheoretischen Ausgangslage in der Weimarer Republik und zieht moderne verfassungsrechtliche Gesichtspunkte und die Staatslehre Hermann Hellers zur Beurteilung heran. Als Ergebnis wird festgestellt, dass Smend und Schmitt aus historischer Sicht zwar die sich gestellten Ziele erreichten, jedoch den Werterelativismus der Rechtslehre der Weimarer Republik nicht zu uberwinden vermochten und so fur die Gegenwart nur eingeschrankt verwertbar sind.