Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub ( 239a, 239b StGB) im Zwei-Personen-Verhältnis : Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht .56) (2001. 196 S. 210 mm)

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Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub ( 239a, 239b StGB) im Zwei-Personen-Verhältnis : Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht .56) (2001. 196 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631380062

Description


(Text)
Durch die Erweiterung der

239a, 239b StGB auf sogenannte Zwei-Personen-Verhältnisse
(lediglich Täter und Geisel) stellt sich das Problem, dass deren Wortlaut nun auch zahlreiche Fälle von Verbrechen umfasst, für die bereits ein ausdifferenziertes Normsystem existiert. Diese Arbeit untersucht im Rahmen einer teleologischen Interpretation die Struktur der

239a, 239b StGB und deren Verhältnis zu anderen Delikten. Dabei wird eine einheitliche Interpretation dieser Normen für deren gesamten Anwendungsbereich aufgezeigt. Die vorhandenen Eingrenzungsvorschläge insbesondere die Entscheidung des Großen Senates werden hierzu systematisch dargestellt und aufbereitet.
Die Untersuchung ergibt, dass eine tragfähige Problemlösung in dem Verhältnis der verschiedenen durch die Deliktsbegehung betroffenen Rechtsgüter liegt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Begriff und Herkunft der Geiselnahme - Entwicklung der Gesetzgebung - Einschränkungsbestrebungen in Literatur und Rechtsprechung - Die neueste Entwicklung der Rechtsprechung - Methodische Lösungsansätze - Die Rechtsgüter der

239a, 239b - Autonomie als Rechtsgut -

239a, 239b als Gefährdungsdelikte? - Die persönliche Freiheit des Nötigungsopfers - Das Verhältnis der verschiedenen Angriffe auf die Entschließungsfreiheit - Folgerungen für das vorhandene Fallmaterial.
(Author portrait)
Der Autor: Frank Zschieschack studierte Rechtswissenschaften in Rostock und Göttingen. Nach dem 1. Juristischen Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft am Juristischen Seminar der Universität Göttingen. Derzeit ist er Referendar im Bezirk des OLG Celle. Seine Promotion erfolgte 2000.

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