Notwehrrecht und kollektive Verantwortung (Europäische Hochschulschriften Recht .3147) (Neuausg. 2001. XIII, 271 S. 210 mm)

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Notwehrrecht und kollektive Verantwortung (Europäische Hochschulschriften Recht .3147) (Neuausg. 2001. XIII, 271 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631379103

Description


(Text)
Das vielfach über Krieg und Frieden entscheidende Spannungsfeld zwischen den beiden Ausnahmen vom völkerrechtlichen Verbot des Einsatzes militärischer Gewalt in zwischenstaatlichen Beziehungen wird geprägt von zwei Grundsäulen: dem individuellen Notwehrrecht eines angegriffenen Staates steht die kollektive Verantwortung der in der UN und ihren Organen zusammengefaßten globalen Völkergemeinschaft gegenüber. Dabei ist das Recht zur Selbstverteidigung nach der UN-Charta zeitlichen Beschränkungen unterworfen. Es kann nur provisorisch, subsidiär und kontrolliert zur Anwendung kommen, bis der primär zuständige UN-Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen ergreift. Die Arbeit bemüht sich um eine Definition dieses Zeitpunkts. Sie stellt dabei neuere Entwicklungen in der Völkerrechtspraxis in den Mittelpunkt. Denn weil der Sicherheitsrat nicht über die von der Charta vorgesehenen eigenen Streitkräfte verfügt, ist er dazu übergegangen, einzelne Mitgliedstaaten zur Umsetzung seiner Beschlüsse zu ermächtigen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Das Verbot des Einsatzes von Gewalt im Völkerrecht und seine Ausnahmen - Die zeitliche Begrenzung des Rechts zur Selbstverteidigung als limitierender Faktor einzelstaatlicher Kompetenzen im Licht des Gewaltverbots - Ermächtigung der Mitgliedstaaten zum Militäreinsatz durch den Sicherheitsrat als legalisierender Grund für den Gebrauch von Gewalt.
(Author portrait)
Der Autor: René Voigtländer, geboren 1969, studierte von 1988 bis 1995 Rechtswissenschaften in Bonn, Knoxville (Tennessee, USA) und Trier mit einem einsemestrigen Aufenthalt in Mexico-City. 1992 graduierte er zum Doctor of Jurisprudence (USA) (Juris Doctor). Von 1995 bis 1997 war er als Dozent für ein juristisches Repetitorium tätig, bevor er von 1997 bis 1999 seinen juristischen Vorbereitungsdienst in Trier, Genf und Bonn absolvierte. Seine heutige Tätigkeit für eine internationale Anwaltssozietät umfaßt die Schwerpunktbereiche öffentliches Wirtschafts- und Telekommunikationsrecht sowie nationales und europäisches Vergaberecht.

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