Die Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im sächsischen Landratsamt (Europäische Hochschulschriften Recht .3153) (2001. 288 S. 210 mm)

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Die Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im sächsischen Landratsamt (Europäische Hochschulschriften Recht .3153) (2001. 288 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631377956

Description


(Text)
Die Arbeit behandelt am Beispiel der sächsischen Rechtslage Fragen der Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im Landratsamt und befasst sich mit dessen Ausgestaltung als kommunale Einheitsbehörde. Hierbei wird u.a. die Frage erörtert, ob die Wahrnehmung der Kommunalaufsicht durch ein vollkommunalisiertes Landratsamt verfassungsrechtlich zulässig ist. Des weiteren werden die dogmatisch gebotenen Auswirkungen einer derartigen Struktur der tatsächlichen Verwaltungspraxis gegenübergestellt. Im Rahmen einer eingehenden Analyse der finanzverfassungsrechtlichen Garantien der Art. 87 und Art. 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung wird nachgewiesen, dass der Finanzausgleich des Jahres 1997 nicht verfassungskonform war. Im Hinblick auf die Funktionalreform zeigt die Arbeit auf, dass die Wiedereinführung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im Landratsamt aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im Landratsamt und dessen Ausgestaltung als kommunale Einheitsbehörde - Verfassungskonformität der Aufgaben des Landkreises - Rechtliche und kommunalpolitische Konsequenzen bei ausschließlich kommunaler Struktur der Kreisverwaltung - Die Bedeutung von finanzrechtlichen Garantien für die Kommunen - Konnexitätsprinzip des Art. 85 Abs. 2 SächsVerf - Erforderlichkeit der Wiedereinführung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde.
(Author portrait)
Der Autor: Wolf-Uwe Sponer wurde 1963 in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und bestand dort 1988 das Erste und 1991 das Zweite Juristische Staatsexamen. 1991 wurde er Referent in der Geschäftsstelle des Sächsischen Landkreistages in Dresden und betreute dort u.a. die Bereiche des Kommunalverfassungsrechts sowie des Umwelt- und Baurechts. Im Mai 2000 wechselte er in den Dienst des Freistaates Sachsen und ist seitdem als Professor an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen für die Fächer Kommunalrecht und Baurecht zuständig.

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