Description
(Text)
371 der Abgabenordnung (AO) gewährt die Möglichkeit, nach vollendeter Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen. Voraussetzung dafür ist, daß keine Sperrgründe nach
371 Abs. 2 AO eingreifen, der Steuerhinterzieher unterlassene Angaben nachholt oder unrichtige berichtigt und daß er die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern nachzahlt. Die Interpretation der Nachzahlungspflicht ist Gegenstand dieser Arbeit. Neben der Frage, wer als Begünstigter einer Steuerhinterziehung anzusehen ist, werden die Höhe der Nachzahlungspflicht und die Konflikte zwischen der Strafandrohung für Steuerhinterziehungen und dem Nemo-tenetur-Prinzip erörtert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Allgemeines zur steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige - Der durch Steuerhinterziehung Begünstigte - Die Begünstigung von Gesellschaften - Die Höhe der Nachzahlungspflicht - Auswirkungen des Nemo-tenetur-Prinzips auf das Erfordernis der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern.
(Author portrait)
Der Autor: Friedrich Zimmermann wurde 1970 in Stuttgart geboren. Er studierte von 1991 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Während seiner Referendarzeit in Berlin beendete er seine Promotion und legte 2000 die Assessorprüfung ab. Seitdem ist er in Berlin als Rechtsanwalt tätig.