Betriebsvereinbarungen über den Zeitlohn : Reichweite und Schranken der Betriebsautonomie. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3089) (Neuausg. 2001. 346 S. 210 mm)

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Betriebsvereinbarungen über den Zeitlohn : Reichweite und Schranken der Betriebsautonomie. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3089) (Neuausg. 2001. 346 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631376584

Description


(Text)
Die erzwingbare Mitbestimmung gem.
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfaßt nur die formelle Seite der Lohngestaltung. Betriebsvereinbarungen (BV) über die Lohnhöhe wird überwiegend die Wirksamkeit versagt. Denn
77 Abs. 3 BetrVG wird als Normsetzungsprärogative der Tarifvertagsparteien verstanden. Der Tarifvorbehalt bedarf aber wegen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Betriebsautonomie als Ausübungsform kollektiver Privatautonomie der restriktiven Auslegung. Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips erlangen freiwillige BV über die Entgelthöhe Geltung, wenn diese günstiger sind als der Tarifvertrag. In den Günstigkeitsvergleich ist die Arbeitsplatzsicherung einzubeziehen. In sog. existenzsichernden BV können daher auch untertarifliche Löhne wirksam vereinbart werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Zweck betrieblicher Mitbestimmung - Erzwingbare Mitbestimmung bei der Lohngestaltung nach
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (AT-Angestellte, über- und außertarifliche Zulagen, teilmitbestimmte Betriebsvereinbarungen) - Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung - Kritik an der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Betriebsvereinbarungen über die Lohnhöhe - Tarifvorbehalt/Normsetzungsprärogative - Verfassungsrechtliche Gewährleistung der Betriebsautonomie - Subsidiaritätsprinzip - Günstigkeitsprinzip - Günstigkeitsvergleich - Arbeitsplatzgarantie - Existenzsichernde Betriebsvereinbarungen.
(Author portrait)
Die Autorin: Angela-Sabine Emmert wurde 1971 geboren. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier; 1. Juristisches Staatsexamen 1996; Tätigkeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht; 2. Juristisches Staatsexamen 1999. Promotion 2000. Seit Anfang 2000 Rechtsanwältin in Köln.

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