Description
(Text)
Gegenstand der Arbeit ist die Frage, ob bzw. in welchen Grenzen die kommunalwirtschaftliche Betätigung in der Telekommunikation zulässig ist. Verfassungsrechtlicher Maßstab sind insbesondere Art. 87 f und 143 b GG einerseits und Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG andererseits. Zunehmende Bedeutung hat auch die Frage der Grundrechtsrelevanz kommunaler Wirtschaftsaktivitäten (in der Telekommunikation). Weitere Maßgaben lassen sich dem Gemeindewirtschafts- und Wettbewerbsrecht entnehmen. Für die privaten Konkurrenten besonders relevant sind die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen kommunale Telekommunikationsunternehmen.
Im zweiten Teil widmet sich die Arbeit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der wegerechtlichen Bestimmungen des
50 TKG, die trotz einer bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung zum unentgeltlichen Wegenutzungsrecht zu Telekommunikationszwecken noch nicht abschließend geklärt ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Telekommunikation als neues Geschäftsfeld der Gemeindewirtschaft - Liberalisierung der Telekommunikation - Telekommunikationsrechtliche Vorgaben - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit - Grenzen der Betätigung (insbesondere aus Gemeindewirtschafts- und Wettbewerbsrecht) - Unentgeltliches Wegenutzungsrecht zu Telekommunikationszwecken und Zustimmungserteilung - Verfassungsmäßigkeit des
50 TKG.
(Author portrait)
Der Autor: Ralf Averhaus wurde 1972 in Dortmund geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität zu Bochum und der University of Dundee/Schottland. Promotion 2000.