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Description
(Text)
Der vom Wasserrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht erarbeitete Entwurf eines Reichswassergesetzes von März 1941 stellte vor dem Hintergrund der bis dahin erfolglosen reichsrechtlichen Reformbestrebungen und der stark divergierenden landesrechtlichen Regelungen einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zur Vereinheitlichung des Wasserrechts in Deutschland dar. Als Ausgangspunkt für die Ausschußarbeiten zeichnet die Untersuchung die Entstehung des Preußischen Wassergesetzes von 1913 und die Reformversuche auf Reichsebene nach. Anhand der unveröffentlichten Stenogramme werden Verlauf und Gegenstand der Beratungen dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Neuordnung der Gewässerbenutzungen unter besonderer Berücksichtigung der rechtsdogmatischen Einordnung der Rechtsinstitute Gemeingebrauch und Sondergebrauch , die durch die nationalsozialistische Forderung nach einer "Bekämpfung des subjektiven öffentlichen Rechts" maßgeblich beeinflußt wurde.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Reformbestrebungen zur Vereinheitlichung des Wasserrechts in Preußen - Reichsrechtliche Reformbestrebungen zwischen 1871 und 1945 - Zielsetzung und Arbeitsweise des Wasserrechtsausschusses - Neuordnung der Gewässerbenutzungen - Begriff, Umfang und Rechtsnatur des Gemeingebrauchs - Sondergebrauch - Rechtsnatur von Erlaubnis und Verleihung - Bedeutung des subjektiven öffentlichen Rechts im Nationalsozialismus - Entwurf eines Reichswassergesetzes von März 1941 (erstmaliger Abdruck) - Gegenentwürfe des Reichsverbandes der Deutschen Wasserwirtschaft.
(Author portrait)
Die Autorin: Claudia Rönnau wurde 1968 in Flintbek geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Von 1995 bis 1999 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Werner Schubert. Seit 1999 ist sie Referendarin im Oberlandesgerichtsbezirk Schleswig.