Description
(Text)
Die Arbeit untersucht Normen zum Schutze von Vertragschließenden mit eingeschränktem persönlichem Anwendungsbereich. Damit sind schwerpunktmäßig die "verbraucherschützenden" Regelungen gemeint. Es wird herausgearbeitet, inwieweit hier eine unterschiedliche Behandlung der geschützten und der nicht geschützten Personen gerechtfertigt ist. Außerdem werden die gesetzlichen Abgrenzungskriterien, insbesondere der nunmehr in
13 BGB definierte Begriff des Verbrauchers, eingehend inhaltlich untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass im Zuge der Verbraucherschutzgesetzgebung keine gänzlich neuen personenbezogenen Schutzbedürftigkeitserwägungen in das Vertragsrecht Einzug gefunden haben. Vielmehr ist das "Verbraucherschutzrecht" dem allgemeinen Privatrecht zuzuordnen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Bedeutung personen- und rollenbezogener Erwägungen für die Schutzbedürftigkeit im Vertragsrecht - Schutzzweck der Vorschriften mit eingeschränktem persönlichem Anwendungsbereich - inhaltliche Untersuchung der einzelnen Abgrenzungskriterien - der Verbraucherbegriff gemäß
13 BGB.
(Author portrait)
Die Autorin: Ulrike Neumann, geboren 1975 bei Augsburg, Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Freiburg i. Br., 1999 erste juristische Staatsprüfung, wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg, seit Oktober 2000 juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Augsburg.