Description
(Text)
Ombudsmann-Tradition angenähert. Im Zuge der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Maastrichter Vertrag wurde Unionsbürgern und Gemeinschaftsansässigen das Recht verliehen, sich mit Eingaben an das Europäische Parlament und den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. Worin bestehen diese Rechte und wie steht es um deren Wahrnehmung? Während der Kreis der Berechtigten sehr weit gefaßt ist, sind die Möglichkeiten der Inanspruchnahme dieser außergerichtlichen Rechtsschutzmittel beschränkt, da die Anwendung des Gemeinschaftsrechts regelmäßig auf mitgliedstaatlicher Ebene geschieht. Gleichwohl nimmt die Bedeutung parlamentarischer Kontrolleinrichtungen in einer nach Demokratie strebenden Union zu. Insbesondere das Amt des Bürgerbeauftragten hat mittels des ersten Amtsinhabers, Jacob Söderman, eine vielversprechende Entwicklung durchlaufen und sich der nordischen Ombudsmann-Tradition angenähert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Petitionswesen und Ombudsmann-Einrichtungen auf Ebene der Mitgliedstaaten - Entstehung und Entwicklung außergerichtlicher Rechtsschutzmittel auf Gemeinschaftsebene - Rechtsgrundlagen - Begriff und Funktion der Petition und der Beschwerde - Inhalt und Voraussetzungen des jeweiligen Rechts - Behandlung der Eingaben - Unterrichtungspflichten, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit - Rechtsstellung des Bürgerbeauftragten - Verhältnis zwischen Petition und Beschwerde.
(Author portrait)
Der Autor: Jon Marcus Meese, geboren 1971, studierte von 1991 bis 1997 Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt am Main und Kiel. Seit Mai 2000 ist er als Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main tätig. Promotion 2000.



