Description
(Text)
Die Arbeit untersucht die Fragen, die eine Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz im Bereich des Individualarbeitsrechts aufwirft. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß bei der Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen im Rahmen der Spaltung grundsätzlich
613a BGB Anwendung findet.
323 Abs. 2 UmwG ermöglicht es den Betriebsparteien jedoch, Arbeitsverhältnisse, die sich nicht eindeutig einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil zuordnen lassen, durch Festlegung im Interessenausgleich einem Rechtsträger zuzuweisen. In haftungsrechtlicher Hinsicht sind die Arbeitnehmer weitgehend gesichert, weil neben
613a Abs. 2 BGB die allgemeinen Gläubigerschutzvorschriften des Umwandlungsgesetzes Anwendung finden. Im Bereich des Kündigungsschutzes enthält das Umwandlungsgesetz Sonderregelungen zum Schutz der Arbeitnehmer.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Zuordnung der Arbeitsverhältnisse zu den aus der Spaltung hervorgehenden Rechtsträgern - Schutz der Arbeitnehmer vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen - Haftungsfragen - Die Auswirkungen der Spaltung auf den Kündigungsschutz.
(Author portrait)
Die Autorin: Sabine Freytag wurde 1967 in Remscheid geboren. Nach dem Studium an der Universität Münster legte sie im September 1991 das erste juristische Staatsexamen ab und leistete anschließend im Bezirk des Oberlandesgerichtes Düsseldorf den Referendardienst, den sie im November 1994 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloß. Seit Anfang 1995 ist die Autorin als Rechtsanwältin in Hamm tätig. Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind u.a. das Gesellschaftsrecht und das private Baurecht.



