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Description
(Text)
Die heutige Arbeitslosenquote sei auch auf Koalitionen zurückzuführen, die mit ihren Tarifverträgen betriebliche Verhältnisse ignorierten. Daher wird gefordert, Lohn und Arbeitszeit im Betrieb zu regeln. Die Rechtswissenschaft hilft hier weiter: Nach überwiegender Ansicht darf in Betriebsvereinbarungen grundsätzlich alles geregelt werden, was in Tarifverträgen vereinbart werden kann. Die Abhandlung erschöpft sich nicht in einer dogmatischen Prüfung dieses Themas, sondern zeigt Entwicklungslinien der Tarif- und Betriebsebene auf, legt also einen Schwerpunkt auf die rechtshistorische Darstellung. Der Verfasser kommt dabei zu dem Schluß, daß die heute herrschende Ansicht gegen die Ratio beider Ebenen verstößt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Dogmatische und rechtshistorische Darstellung der Entwicklung von Tarifautonomie und betrieblicher Mitbestimmung - Ermittlung der Frage, ob Lohn und Arbeitszeit in Betriebsvereinbarungen originär oder derivativ zulässig sind.
(Author portrait)
Der Autor: Oliver May ist 1967 in Neuß geboren und studierte von 1987 bis 1993 Jura an der Universität Tübingen. Von 1993 bis 1995 war er am Lehrstuhl von Prof. Dr. H.P. Westermann beschäftigt und von 1995 bis 1997 Referendar beim Landgericht Tübingen. Nachdem der Autor 1997 als Anwalt in Leipzig zugelassen wurde und u.a. als Repetitor tätig war, arbeitet er seit 2000 als Anwalt in Dresden.