Description
(Text)
Noch immer ist die Auffassung verbreitet, daß zeugenschaftliche Auskünfte solcher Berufspersonen bedenkenlos verwertet werden dürfen, die sich trotz strafbewehrter Schweigepflicht und Freistellung vom Zeugniszwang zur Aussage entschließen. Hiergegen wendet sich die vorliegende Untersuchung mit Kritik. Im Mittelpunkt stehen differenzierte Überlegungen zum Verhältnis des materiellen und prozessualen Rechts für die Bestimmungen der
203 StGB, 53 StPO. Vor dem Hintergrund allgemeiner und besonderer Wertungen wird die Berechtigung zur Nichtaussage als gebundene Ermessenspflicht verstanden. Mit Blick auf den Sozialwert des Berufsgeheimnisses folgt dem gewonnenen Zeugnisverbot schließlich die Unverwertbarkeit der pflichtwidrigen Aussage.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Materielle Geheimnisverletzung - Beweisverbot in Rechtsvergleichung und Historie - Kritik des Meinungsspektrums: wider die Lehre von den doppelfunktionellen Prozeßhandlungen - Schutzrichtungsfragen - Zeugnisverweigerungspflicht kraft Ermessensreduktion auf Null - Geheimnisvereitelung und Beweisverwertungsverbot.
(Author portrait)
Der Autor: Hermann Wichmann wurde 1968 in Duderstadt geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen durchlief er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. Seither ist er als Rechtsanwalt in Göttingen tätig.



