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Description
(Text)
In der Arbeit wird eine zivilrechtliche Rechtsfortbildung exemplarisch aufgenommen: Die Verknüpfung von Schutzgesetz im Sinne von
823 II BGB und Verwaltungsakt. Diese Verbindung kann in Gestalt von Gestreckten Schutzgesetzen auftreten (so der Wildtaubenfall, BGHZ 60, 204). In der Rechtsprechung sind aber auch schon unter Verstoß gegen Art. 2 EGBGB schutzgesetzliche Verwaltungsakte aufgetaucht (RG JW 1916, 38). Mit der in der Untersuchung im Vordergrund stehenden Ballettschulentscheidung (BGHZ 122, 1) entwickelt der Bundesgerichtshof die Konstruktion der schutzgesetzlichen Verwaltungsakte unter dem Deckmantel der Gestreckten Schutzgesetze fort und hebt damit die Bindung von
823 II BGB an Art. 2 EGBGB auf. Diese Art richterlicher Rechtsfortbildung wird nach einer dogmatischen Analyse vor einem privatrechtstheoretischen Hintergrund näher beleuchtet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Das Verhältnis von Vertrag und Delikt - Die Konstruktion des "gestreckten Schutzgesetzes" - Das Verhältnis von Privatrecht zum öffentlichen Recht - Analyse verschiedener rechtlicher Steuerungskonzepte (Alexy, Brüggemeier, Hart, Kübler, Ladeur, Teubner, Wiethölter).
(Author portrait)
Der Autor: Robert M. Konold wurde 1968 in Tübingen geboren und studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main; Rechtsreferendariat von 1995 bis 1998. Seit 1998 als Rechtsanwalt in München tätig; Promotion 2000.