- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Humanities, Arts & Music
- > Arts
- > general things about arts
Description
(Text)
Wenn sich ein Staat als «Kulturstaat» lobt, ist die Kunst in diesem Staat per definitionem Staatskunst, also eine öffentliche Angelegenheit. Die Redeweise vom «Kulturstaat» unterstellt, daß die Kultur mehr ist als eine neben anderen wahrgenommene öffentliche Aufgabe. Sie will schon sagen, daß sich in der Kultur das «Wesen» des Staates äußert, daß die dort anzutreffenden Werte nicht ein Reservat bewohnen, sondern außerhalb des Kulturbetriebes gesellschaftliche und politische Geltung besitzen. Nur beweist die bloße Existenz eines Kulturbetriebes das gerade nicht.
Das Verhältnis von Kunst und Staat in einem Kulturstaat ist von einer umfassenden Harmonie gekennzeichnet: Der Staat erlaubt bzw. fördert die Künste und lobt sich dafür. Oberflächliche Querelen entstehen dadurch, daß Künstler durch das «Kulturstaat»-Gerede der Politiker größenwahnsinnig werden und aus ihren persönlichen Befindlichkeiten ein Politikum machen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Staat und Kunst - Freiheit der Kunst - Kunst und Nation - Kunst und Moral - Kunst und Künstler in der politischen Debatte: Fallstudien.
(Author portrait)
Die Autorin: Claudia Gerl wurde 1966 in Tirol geboren. Studium an der Universität für angewandte Kunst in Wien. Sponsion 1998.