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Description
(Text)
Das Minderheitenrecht ist durch ein Paradoxon charakterisiert: Trotz der Ablehnung einer einheitlichen Definition durch die Staatengemeinschaft entwickeln sich allmählich Rechtsgrundsätze und subjektive Rechte für die Volksgruppen. Nach dem Vorschlag einer allgemeinen Definition des Begriffs "Minderheit" und der Darstellung des materiellen und formellen Minderheitenrechts wird die de jure - und de facto -Minderheitenlage in Frankreich diskutiert. Obwohl die französische Rechtsordnung offiziell die Existenz von Minderheiten in Frankreich leugnet, ist festzustellen, daß sich die Rechtspraxis indirekt zum Rechtsstatus der Minderheiten äußert. Die rechtliche Behandlung der sprachlichen Minderheiten in Frankreich wird besonders ausführlich beschrieben und mit der aktuellen völkerrechtlichen Lage verglichen. Der Autor kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis, daß Frankreich seinen sprachlichen Minderheiten, abgesehen von dem öffentlich-rechtlichen Bereich, einen befriedigenden Schutz gewährt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Minderheiten im Sinne des Völkerrechts - Ursprung und Erklärung des Minderheitenbegriffs - Juristische Entwicklung der Definition der Minderheiten - Die völkerrechtliche Definition einer Minderheit in der Gegenwart - Materielles und formelles Minderheitenrecht - Völkerrechtliche Minderheiten in Frankreich, insbesondere sprachliche Volksgruppen - Nichtanerkennung von Minderheiten durch Frankreich - Die de facto -Existenz völkerrechtlicher Minderheiten in Frankreich - Der de facto -Schutz der sprachlichen Minderheiten in Frankreich: kollektive und individuelle Rechte.
(Author portrait)
Der Autor: Gilles Despeux , Jahrgang 1973, studierte von 1991 bis 1995 Rechtwissenschaften an den Universitäten Paris-Süd und Marburg. Nach Ablegung des französischen Staatsexamens promovierte er 1999 an der Universität Marburg. Zur Zeit arbeitet er über Fragen des Seerechts.