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Description
(Text)
Dem Phänomen der Unternehmensgruppe begegnen die Rechte der europäischen Staaten in recht unterschiedlicher Weise. Dies gilt in besonderem Maße für England und Deutschland. Während das deutsche Recht einen systematisierten gruppenspezifischen Ansatz aufweist, die Legitimierung der nachteiligen Gruppenleitung ermöglicht und stark durch das Steuerrecht beeinflußt wird, steht das englische Recht der Unternehmensgruppe neutral gegenüber und versucht, die gruppenspezifischen Konflikte mit allgemeinen Rechtsinstituten zu lösen. Im Rahmen einer Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Konzernrechts erweist sich dabei der englische Ansatz als durchaus überlegen. Aufgrund dieser Erkenntnisse und im Hinblick auf die in jüngster Zeit wieder einsetzende Diskussion um ein gemeinsames europäisches Konzernrecht werden schließlich Grundlinien für ein zukünftiges Recht der Unternehmensgruppe entwickelt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Interessenkonflikte in der Unternehmensgruppe - Notwendigkeit und Stand einer europäischen Harmonisierung - Rechtsvergleich: Rechtstatsachen, Zulässigkeit des Beherrschungsvertrages nach englischem Recht, Außenseiterschutz (insbesondere s. 459 CA 1985 und s. 214 IA 1986, "shadow director"), zweistufige Haftung in der faktischen Unternehmensgruppe, 100%ige Tochtergesellschaft, Durchsetzung des Außenseiterschutzes, steuerrechtliche Implikationen, Gründe für ein gruppenspezifisches Recht, Publizität - Entwicklung eines Rechts der Unternehmensgruppe: Konzernhaftung nach allgemeinen Rechtsinstituten, Weisungsrecht der Gesellschafter als Mittel der Gruppenleitung, Trennung von Gesellschafts- und Steuerrecht.
(Author portrait)
Der Autor: Henning Bloß wurde 1971 in Göttingen geboren. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Freiburg von 1992 bis 1996; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Freiburg von 1996 bis 1997. Von 1997 bis 1998 LL.M. (tax) - Studium an der London School of Economics; seit Oktober 1998 Referendar in Freiburg. Promotion 1999.



