Description
(Text)
Die steuerliche Anerkennung von Familienpersonengesellschaften knüpft der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung an strenge Voraussetzungen. Ein Kriterium ist die zivilrechtliche Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags. Durch diese restriktive Handhabung sollen Mißbrauch und Steuerumgehungen vermieden werden. In der Arbeit wurde diese Judikatur auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Die Rechtsprechung steht in einem auffälligen Widerspruch zum Gesellschaftsrecht, wo fehlerhafte, aber vollzogene Gesellschaften nach der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft wirksam sind. Sie läßt sich ferner nicht mit 41 Abs. 1 S. 1 AO vereinbaren, der die zivilrechtliche Wirksamkeit eines Vertrags steuerlich für unbeachtlich erklärt. Schließlich verletzt die Rechtsprechung Grundrechte. So verstößt sie gegen den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG).
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Steuerliche Anerkennung von Familienpersonengesellschaften - Angehörigenverträge - Unternehmensnachfolge - Gründungsmängel - Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft - Verhältnis Steuerrecht/Gesellschaftsrecht - Verfassungswidrigkeit der BFH-Rechtsprechung - Rechtsfortbildung.
(Author portrait)
Der Autor: Christoph Nawroth wurde 1971 in Viersen am Niederrhein geboren. Von 1991 bis 1996 studierte er Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er war als wissenschaftliche Hilfskraft und später als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Jürgen Sonnenschein tätig. 1999 legte er die mündliche Doktorprüfung ab. Derzeit ist er Referendar beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig.