Die traditionellen Personenverkehrsfreiheiten des EG-Vertrages und das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger (Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht .25) (Neuausg. 1999. XXIV, 291 S. 210 mm)

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Die traditionellen Personenverkehrsfreiheiten des EG-Vertrages und das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger (Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht .25) (Neuausg. 1999. XXIV, 291 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631342480

Description


(Text)
Am 1. November 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union in Kraft. Dieser sieht die Einführung einer Unionsbürgerschaft vor, die in Artikel 8 EG-Vertrag ihren Ausdruck gefunden hat. Hand in Hand mit der Einführung dieser Unionsbürgerschaft geht die Verleihung einzelner Rechte für die Unionsbürger. Insbesondere sieht der Artikel 8a EG-Vertrag ein Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor. Vor dem angegebenen Zeitpunkt gewährleisteten verschiedene Normen des Gemeinschaftsrechts ein dem Aufenthaltsrecht vergleichbares Recht zur Mobilität. Neben vereinzelten Durchführungsbestimmungen stellen hier die traditionellen Personenverkehrsfreiheiten nach den Artikeln 48 ff. und 59 ff. EG-Vertrag die maßgeblichen Grundlagen dar. Gegenstand der Arbeit ist es, die bezeichneten Ansprüche zunächst darzustellen und sie dann einer vergleichenden Bewertung zu unterziehen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Personenverkehrsfreiheiten nach Art. 48 ff., 52 ff. und die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 59 ff. EGV - Weitergehende Richtlinien zum Recht der Personenverkehrsfreiheiten - Ein Überblick über die vertragliche Regelung - Die Unionsbürgerschaft - Das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger - Das Verhältnis des Aufenthaltsrechts der Unionsbürger zum Recht der Personenverkehrsfreiheiten - Eine abschließende Bewertung des Unionsbürgerrechts.
(Author portrait)
Der Autor: Hermann Rothfuchs wurde 1970 in Stade geboren. Zum Wintersemester 1990/91 nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen auf. Zum Sommersemester 1992 wechselte er an die Universität Göttingen und absolvierte 1995 die Erste Juristische Staatsprüfung. Nach der Anfertigung seiner Dissertation begann der Autor 1996 seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin.

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