Description
(Text)
Daß sowohl freie als auch öffentliche Träger ambulante Maßnahmen nach dem JGG durchführen, wirft einige Fragen auf: Spielen freie Träger in der Praxis eine große Rolle? Oder liegt die Verantwortung überwiegend bei öffentlichen Einrichtungen? Was denkt die Justiz über die Träger? Führen freie Projekte zu einer Ausweitung sozialer Kontrolle? Kurz: Welche Bedeutung hat die Trägerschaft für ambulante Maßnahmen? Mit dieser Frage befaßt sich die vorliegende Arbeit. Dabei werden zunächst der theoretische Hintergrund ambulanter Maßnahmen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Trägerschaft untersucht. Daran schließt sich eine Analyse von öffentlichen und freien Trägern an, deren Grundlage Daten sind, die in den Landgerichtsbezirken München I, München II, Landshut und Passau erhoben wurden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung ambulanter Maßnahmen - Rechtliche Grundlagen ambulanter Maßnahmen und der Arbeit freier Träger - Der Stellenwert freier und öffentlicher Träger aus Sicht der Justiz - Angebotsanalyse - Quantitative Maßnahmenanalyse - Analyse der Zusammenarbeit von Trägern, Justiz und anderen Institutionen - Organisations- und Finanzstruktur der Träger.
(Author portrait)
Die Autorin: Frauke Scheunemann studierte von 1989 bis 1994 in Passau und München Rechtswissenschaften. Während ihres Studiums engagierte sie sich ehrenamtlich in der Jugendstraffälligenhilfe. Nach Veröffentlichungen in den Zeitschriften Bewährungshilfe und Zentralblatt für Jugendrecht erfolgte 1998 die Promotion an der Universität Passau bei Professor Dr. Werner Beulke.