Description
(Text)
Auf der Grundlage eines 1959 entschiedenen Falles, in dem die geschiedene Mutter zweier ehelich geborener Kinder den Kindesvater auf Erstattung allein erbrachter Kindesunterhaltsleistungen in Anspruch genommen hatte, hat der BGH einen "familienrechtlichen Ausgleichsanspruch" entwickelt. Die Arbeit beschäftigt sich mit den Fragen der dogmatischen Notwendigkeit und der Anwendungsbereiche dieser Rechtsschöpfung im Bereich des elterlichen Unterhaltsregresses für geleisteten Kindesunterhalt. Die Untersuchung zeigt, daß der familienrechtliche Ausgleichsanspruch für diesen Problemkreis aufgegeben werden sollte. Durch das neue Kindschaftsrecht erhält das Thema weitere Aktualität, weil mit der angestrebten gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach der Trennung die eventuell ausgleichsbedürftigen Mischformen von Bar- und Betreuungsunterhalt häufiger auftreten werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Der Unterhaltsregreß zwischen Eltern für "anstelle des anderen Elternteils" geleisteten Kindesunterhalt - Einzelfragen des elterlichen Unterhaltsregresses; insbesondere die unterhaltsrechtlichen Auswirkungen eines Obhutswechsels des Kindes bei tituliertem Barunterhalt - Unterfälle des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs.
(Author portrait)
Der Autor: Dieter Fritz wurde in Bischofsheim, jetzt Maintal, 1958 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 1978 bis 1983 an den Universitäten Trier und Mainz und der 1987 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abgeschlossenen Referendarausbildung begann er seinen beruflichen Werdegang als Richter und ist seit 1992 als Richter am Amtsgericht Hanau mit Familiensachen befaßt.