Description
(Text)
Der Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen wird im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen unterschiedlicher Regelungskomplexe verwendet. Seit der 5. GWB-Novelle 1989 ist er auch Tatbestandsmerkmal des Diskriminierungsverbots des 26 Abs. 2 und 4 GWB. Vielfach wird eine einheitliche Auslegung des Begriffs in allen Tatbeständen des GWB angenommen. Spätestens die Herstellerleasing-Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt diesen Ansatz jedoch in Frage. Der Verfasser prüft die Bedeutung des Begriffs in den verschiedenen Normen und weist nach, daß auch die Auslegung des Bundesgerichtshofs dem Konzept des 26 Abs. 2 und 4 GWB nicht entspricht. Er entwickelt Kriterien, den Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Diskriminierungsverbots systemkonform und praktikabel zu bestimmen. Sein Auslegungsansatz beansprucht auch nach dem Inkrafttreten der 6. GWB-Novelle 1999 für den nunmehrigen 20 Abs. 2 und 4 GWB Geltung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Der Stand der Diskussion um die Bestimmung der Unternehmensgröße - Das Konzept einer einheitlichen Bestimmung des Begriffs der kleinen und mittleren Unternehmen innerhalb des GWB - Die Herstellerleasing-Entscheidung des BGH - Die Unternehmensgröße im Rahmen der 5b, 5c, 23a, 38 GWB einerseits und 26 Abs. 2 und 4 GWB andererseits - Neubestimmung der Unternehmensgröße in 26 Abs. 2 und 4 GWB anhand eines Konzepts der Kompensationsfähigkeit, das auch nach der 6. GWB-Novelle für den nunmehrigen 20 Abs. 2 und 4 GWB Geltung beansprucht.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Görgemanns wurde 1968 in Viersen-Süchteln am Niederrhein geboren. Studium der Rechtswissenschaften ab 1988 in Trier, Köln und Bonn. 1. Staatsexamen 1993. 1994 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Referendariat bei dem LG Krefeld ab 1994. Stationen in der Kartellrechtsabteilung einer internationalen Anwaltssozietät in Düsseldorf. Wahlstation in den USA. 2. Staatsexamen 1996. Seit Anfang 1997 Rechtsanwalt in Düsseldorf.