Die stillschweigende Rechtswahl im Prozeß im System der subjektiven Anknüpfungen im deutschen Internationalen Privatrech (Studien zum vergleichenden und internationalen Recht / Comparative and International Law Studies .46) (Neuausg. 1998. 154 S. 210 mm)

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Die stillschweigende Rechtswahl im Prozeß im System der subjektiven Anknüpfungen im deutschen Internationalen Privatrech (Studien zum vergleichenden und internationalen Recht / Comparative and International Law Studies .46) (Neuausg. 1998. 154 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631329580

Description


(Text)
Auf den meisten Gebieten des deutschen Internationalen Privatrechts ist die Rechtswahl als Gestaltungsmittel entweder richterrechtlich akzeptiert, gesetzlich normiert oder zur Zeit Gegenstand gesetzgeberischer Aktivitäten. Nicht immer ist in der rechtsgeschäftlichen Praxis klar, ob sich auch die Parteien der Möglichkeit, das auf ihr Rechtsverhältnis anzuwendende Recht wählen zu können, bewußt sind. Insbesondere der Richter ist mit dieser Frage konfrontiert. Dabei liegt es für ihn nahe, zu einer Anwendung der lex fori zu kommen, wenn ihm die Parteien hierfür einen Anhaltspunkt geben. Die Rechtswahl ist aber unabhängig davon, ob sie vor, während oder nach dem Prozeß erfolgt, ein ein- oder zweiseitiges Rechtsgeschäft. Daher kann nur das Vorliegen bestimmter Indizien die Annahme einer oder zweier korrespondierender Willenserklärungen im Hinblick auf eine Rechtswahl rechtfertigen. Die Arbeit versucht zu klären, auf welchen Rechtsgebieten und unter welchen Umständen der Richter eine stillschweigende Rechtswahl, insbesondere zugunsten der lex fori, annehmen darf.
(Author portrait)
Der Autor: Axel Steiner studierte von 1989 bis 1994 an den Universitäten Regensburg und Göttingen Rechtswissenschaft. Von 1994 bis 1996 absolvierte er seine Referendartätigkeit in Regensburg und war gleichzeitig als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg (Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Henrich) beschäftigt. Seit 1997 ist er in der Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen tätig.

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