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Description
(Text)
Durch den Verlagsvertrag wird der Verleger zur wirtschaftlichen Verwertung eines literarischen Werks oder eines Werks der Tonkunst berechtigt. Für ihn stellen die Rechte aus diesem Vertrag Vermögenswerte dar, an deren Übertragbarkeit er interessiert ist. Allerdings ist der Verlagsvertrag auch in besonderem Maße persönlichkeitsrechtlich geprägt, da der Verleger durch seine Tätigkeit in ein Näheverhältnis zum Autor tritt und sein Ansehen auch auf diesen abfärbt. In diesem Spannungsfeld ist die Zulässigkeit der Übertragung der Rechte des Verlegers in
28 VerlG und
34 UrhG auf komplizierte und umstrittene Weise geregelt. Die Arbeit erfaßt den gesamten Komplex der Rechtsnachfolge sowohl auf Verleger- als auch auf Autorenseite. Auf letzterer stellt sich vor allem die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aktualisierung eines Werks in der Vorbereitung neuer Auflagen einem anderen Autor übergeben werden kann, falls der ursprüngliche Verfasser dazu nicht willens oder in der Lage ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Urheber- und verlagsrechtliche Grundlagen der Rechtsnachfolge in Verlagsverträge - Übertragung der Verlegerrechte - Lizenzerteilung - Erbrechtliche Nachfolge - Sogenannte "Neubearbeitungsklauseln" bzgl. der Aktualisierung urheberrechtlich geschützter Werke durch Dritte in der Vorbereitung neuer Auflagen (jeweils unter Berücksichtigung des AGBG).
(Author portrait)
Der Autor: Wolfgang Lößl wurde 1970 in München geboren. Von 1990 an studierte er Rechtswissenschaft an der Universität in München und legte das Erste Staatsexamen 1995 ab. Anschließend 1995 Promotionsstipendiat am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München. 1997 Promotion bei Prof. Dr. Dres. h.c. Schricker. Zur Zeit ist der Verfasser als Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München tätig.