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Description
(Text)
Das Arbeitsrecht wird in weiten Teilen durch die richterliche Rechtsfortbildung geprägt. Eine zentrale Funktion hinsichtlich der Herstellung einer einheitlichen Rechtsprechung und Fortbildung des Rechts übt hierbei der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts aus. In augenfälligem Kontrast zu dessen Aufgabe bestimmt jedoch 45 Abs. 7 ArbGG, daß eine Bindung an die Entscheidung des Großen Senats nur für den erkennenden Senat des Bundesarbeitsgerichtes besteht. Diese Arbeit geht der Frage nach, inwieweit den Entscheidungen des Großen Senats eine über den Wortlaut des 45 Abs. 7 ArbGG hinausgehende, allgemeine Bindungswirkung zukommt, und die Entscheidungen des Großen Senats damit als Rechtsnormbildungen aufgefaßt werden können.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Entscheidungen des Großen Senats als Ausübung rechtsprechender Gewalt - Entscheidungen des Großen Senats als normsetzende Tätigkeit - Richterliche Rechtsfortbildung durch die Entscheidungen des Großen Senats - Methode der Entscheidungsfindung - Verhältnis der aufgestellten Rechtsgrundsätze zur vorgelegten Rechtsfrage - Kompetenz des Großen Senats zur Rechtsnormschöpfung - Voraussetzungen und Anwendungsbereiche von Divergenz- und Grundsatzvorlage - Bindungswirkung der Entscheidung des Großen Senats.
(Author portrait)
Der Autor: Markus Bock wurde 1961 in Weinheim/Bergstraße geboren. Von 1983 bis 1989 studierte er Rechtswissenschaften in Heidelberg und Frankfurt/Main. Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 1992 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Zivilrecht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Technischen Hochschule Darmstadt tätig. 1997 promovierte er an der Technischen Hochschule Darmstadt. Seit Oktober 1997 arbeitet er als Rechtsanwalt in Frankfurt/Main.