Der sozialistische Richter in der DDR und seine Unabhängigkeit : Der Versuch eines Rechtsvergleiches zum Unabhängigkeitsbegriff in der bundesdeutschen Rechtsordnung. Dissertationsschrift (Rechtshistorische Reihe .169) (Neuausg. 1997. XXIV, 278 S. 210 mm)

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Der sozialistische Richter in der DDR und seine Unabhängigkeit : Der Versuch eines Rechtsvergleiches zum Unabhängigkeitsbegriff in der bundesdeutschen Rechtsordnung. Dissertationsschrift (Rechtshistorische Reihe .169) (Neuausg. 1997. XXIV, 278 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631324486

Description


(Text)
Das sozialistische Staats- und Gesellschaftssystem in der DDR brach in seiner Entwicklung mit vielen bürgerlichen Rechtstraditionen und schuf ein völlig vom heutigen Rechtsverständnis differierendes Rechtssystem. Zu diesen Brüchen in der deutschen Rechtsentwicklung zählt auch der Rechtsbegriff des unabhängigen Richters sozialistischer Lesart. Die Untersuchung stellt den verfassungs- und gerichtsverfassungsrechtlichen Inhalt dieses Rechtsbegriffes in der sozialistischen Rechtsordnung der DDR dogmatisch dar und vergleicht ihn mit dem geltenden Unabhängigkeitsbegriff des Grundgesetzes. Dabei wurden die einschlägigen gesetzlichen Regelungen auf dem Hintergrund der tragenden staatsrechtlichen und gesellschaftlichen Prinzipien der DDR - führende Rolle der SED, demokratischer Zentralismus und sozialistische Gesetzlichkeit - betrachtet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Rechtsprinzip des unabhängigen Richters in der DDR - Dogmatischer Inhalt dieses Rechtsbegriffes in der DDR unter Beachtung der tragenden staatsrechtlichen und gesellschaftlichen Prinzipien - Vergleichbarkeit des sozialistischen Unabhängigkeitsbegriffes mit dem des Grundgesetzes.
(Author portrait)
Der Autor: Lars Immisch wurde 1967 in Hoyerswerda/Sachsen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und legte 1993 das Erste Staatsexamen ab. Seit 1993 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Elisabeth Koch und seit Januar 1997 Rechtsreferendar.

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