Der Europäische Betriebsrat und der deutsche Wirtschaftsausschuß (Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht .1) (Neuausg. 1997. 322 S. 210 mm)

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Der Europäische Betriebsrat und der deutsche Wirtschaftsausschuß (Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht .1) (Neuausg. 1997. 322 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631319789

Description


(Text)
Am 1.11.1996 ist das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) in Kraft getreten. Nach Verabschiedung der zugrunde liegenden Richtlinie ist es damit erstmals gelungen, die territoriale Beschränkung des BetrVG zu überwinden. Diese Arbeit kommentiert das EBRG. Zur Einführung wird der rechtstatsächliche Hintergrund der Arbeitnehmerbeteiligung auf europäischer Ebene dargestellt sowie ein Überblick über die Entwicklungsgeschichte zum Recht des Europäischen Betriebsrats (EBR) gegeben. Der Hauptteil beginnt mit einer Analyse des EBRG. Hierbei finden vor allem Fragen des Anwendungsbereichs, des Errichtungsverfahrens, der Organisation sowie der Rechtsstellung der Mitglieder Berücksichtigung. Sodann werden die Kompetenzen des EBR kraft Gesetzes mit denen des deutschen Wirtschaftsausschusses verglichen. Abschließend werden die Rechtsschutzmöglichkeiten nach dem EBRG erörtert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Anwendbarkeit der Beteiligungsrechte des BetrVG auf "europäische Unternehmen" - Rechtssetzungskompetenzen auf europäischer Ebene zur Regelung der Arbeitnehmermitwirkung - Europäische Aktiengesellschaft - "Vredeling-Richtlinien" - Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte - Abkommen über die Sozialpolitik - EBR kraft Vereinbarung - Besonderes Verhandlungsgremium - EBR kraft Gesetzes - Grundsätze der Mitwirkung des EBR - Tatbestände der Unterrichtung und Anhörung - Konkurrenzverhältnis von EBR und Wirtschaftsausschuß - Durchsetzung von Ansprüchen.
(Author portrait)
Der Autor: Christoph-Nikolaus Lerche wurde 1966 in Braunschweig geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Im Anschluß an das Erste Juristische Staatsexamen war er von 1994 bis 1997 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht in Göttingen beschäftigt. Seit 1997 Referendariat am OLG Braunschweig. Im gleichen Jahr erfolgte die Promotion an der Georg-August-Universität zu Göttingen.

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