- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Social Sciences, Jurisprudence & Economy
- > Jurisprudence & Law
- > general surveys & lexicons
Description
(Text)
Ein effektiver Strahlenschutz ist nicht nur im Hinblick auf die Nutzung der Kernenergie von Bedeutung. Strahlenschutzmaßnahmen kommt vielmehr auch im Hinblick auf die Folgewirkungen der Stromerzeugung aus Kernanlagen (Beförderung und Lagerung radioaktiver Abfälle) eine immer größere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist der Strahlenschutz in vielen anderen Lebensbereichen, die nicht im Zusammenhang mit der Nutzung der Kernenergie stehen, von großer Bedeutung. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang namentlich der Einsatz von ionisierenden Strahlen zu medizinischen Zwecken. Die Untersuchung geht folgenden Fragen nach: Welche Strahlenschutzgrundsätze gibt es? Wie wird der Strahlenschutz mit den Mitteln des Rechts umgesetzt? Welche Regeln bestehen für die Beseitigung radioaktiver Abfälle? Durch welche Bestimmungen werden Arbeitnehmer gegen die Gefahren ionisierender Strahlen geschützt? Wie wird die Überwachung von Strahlenschutzmaßnahmen sichergestellt? Schließlich lautet die Fragestellung: Genügt der Strahlenschutz in Frankreich und Österreich den europarechtlichen Vorgaben?
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Strahlenschutzgrundsätze - Bewilligungsverfahren von Kernanlagen - Einsatz ionisierender Strahlen zu medizinischen Zwecken - Transport und Lagerung von radioaktiven Stoffen - Arbeitnehmerschutz gegen ionisierende Strahlen sowie die Überwachung von Strahlenschutzmaßnahmen in Frankreich und Österreich.
(Author portrait)
Der Autor: Holger Kremser wurde 1960 in Münster/Westfalen geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten in Passau, Lausanne, Göttingen und Münster. Nach seinem ersten juristischen Staatsexamen (1986) folgte der juristische Vorbereitungsdienst. 1990 zweite juristische Staatsprüfung. 1991 Vertretungsdozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Köln und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Tübingen. 1992 Promotion an der Universität Göttingen, 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Juristischen Fachbereich der Universität Göttingen und seit 1995 auch Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden.