Description
(Text)
Steuern sind nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Komplizierte Gesetze und eine steigende Arbeitsbelastung in den Finanzverwaltungen führen dagegen immer häufiger zu fehlerhaften Veranlagungen. Ein zentrales Problem der Verfahrensordnungen ist damit die Korrektur der fehlerhaften, bestandskräftigen Steuerfestsetzungen. Welche Fehler rechtfertigen die Durchbrechung der Bestandskraft? Wie lösen die Rechtsordnungen Spaniens und Deutschlands den Prinzipienwiderstreit zwischen Gesetzmäßigkeit und Vertrauensschutz bzw. Rechtssicherheit? Inwieweit bestehen bereits Grundlagen für ein einheitliches Verfahrensrecht? Die Arbeit greift diese Fragen auf und diskutiert in einem Rechtsvergleich die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Korrektursysteme.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Grundlagen des Rechtsvergleichs - Der Verwaltungsakt - Steuerbescheid als Gegenstand der Korrektur - Korrektur fehlerhafter, endgültiger Steuerbescheide - Korrektur vorläufiger Veranlagungen - Übersetzung zentraler Bestimmungen der spanischen Verfahrensordnungen.
(Author portrait)
Der Autor: Martin Lobenhofer, geobren 1961, studierte von 1981 bis 1987 Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg und München. Nach Ableistung des Referendariats (Assessorexamen 1990) war er bis 1993 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Steuerrecht der Universität Erlangen-Nürnberg beschäftigt. Seit 1994 ist er Regierungsrat am Finanzamt Freising.