Die Vorgaben des Eckwertes Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen vom 15.06.1990 für die Entei (Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz .23) (Neuausg. 1997. 224 S. 210 mm)

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Die Vorgaben des Eckwertes Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen vom 15.06.1990 für die Entei (Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz .23) (Neuausg. 1997. 224 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631313794

Description


(Text)
Die Regelung der durch die Enteignungen auf dem Gebiet der Neuen Bundesländer in den Jahren 1945-1949 entstandenen Vermögensfragen gehört zu den umstrittensten Problemen der Wiedervereinigung. Nach dem gesetzgeberischen Konzept sind die Betroffenen von dem Rückgabegrundsatz ausgeschlossen und werden auf oft als unzureichend empfundene Ausgleichsleistungen verwiesen. Der Autor widmet sich dem Ursprung dieses Themenkomplexes, dem Eckwert Nr. 1 der am 15.06.1990 zwischen den damaligen deutschen Regierungen beschlossenen Gemeinsamen Erklärung mit der bekannten Klausel der "Nichtrückgängigmachung" und "Nichtrevidierbarkeit" der Enteignungen auf "besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage". Untersucht wird die aktuelle Rechtsqualität dieses ursprünglich informellen Abkommens im völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Normengefüge anhand seiner Veränderungen im Verlauf des deutschen Einigungsprozesses.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die GemErkl vor dem Beitritt als Erscheinung des sog. "soft law" - Ihre Einbindung in den Einigungsvertrag - Ihre vertragliche Fortgeltung nach Beitritt und Wegfall des Vertragspartners DDR - Gesetzliche Fortgeltung des Eckwertes Nr. 1 im Verhältnis zu seinen Folgeregelungen - Inhaltliche Aussagen: Verhaltenspflichten und tatbestandlich erfaßte Enteignungen - Zeitliche Geltungserstreckung - Sonderfälle: Enteignungen von Ausländern und NS-Verfolgten - Aktuelle völkerrechtliche Relevanz.
(Author portrait)
Der Autor: Philipp v. Hugo wurde 1967 in Hannover geboren und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Hamburg. Seit 1994 Rechtsreferendar beim Landgericht Lübeck.

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