Description
(Text)
Die Arbeit greift mit dem Thema Staatszielbestimmungen ein aktuelles, rechtlich wie politisch brisantes Thema des Bundes- sowie Landesverfassungsrechtes auf. Der Verfasser legt dar, daß die Verfassung des Freistaates Sachsen aufgrund der zurückhaltend formulierten spezifisch sächsischen Staatszielbestimmungen nicht gegen Bundesverfassungsrecht verstößt. Die Untersuchung zeigt, daß aufgrund der Gesetzgebungskompetenzbestimmungen des Grundgesetzes nur vergleichsweise geringe Möglichkeiten des Landesgesetzgebers bestehen, die Staatszielbestimmungen umzusetzen. Rechtsprechung und Verwaltung wird die Berücksichtigung von landesverfassungsrechtlichen Staatszielbestimmungen bei ihren Entscheidungen durch die fehlende Differenzierung innerhalb der Staatszielbestimmungen und die dadurch bereits auf Verfassungsebene auftretenden Zielkonflikte erschwert oder unmöglich gemacht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Verfassungsrechtliche Grundlagen von Staatszielbestimmungen - Begriff und Abgrenzung von ähnlichen Erscheinungsformen - Staatszielbestimmungen im deutschen und ausländischen Verfassungsrecht - Staatszielbestimmungen der Verfassung des Freistaates Sachsen und ihre Stellung im Bundesstaat - Die einzelnen Staatszielbestimmungen des Freistaates Sachsen und die Landesgesetzgebung, Landesverwaltung und Rechtsprechung.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Rincke wurde 1966 in Dortmund geboren. Nach Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an der Universität zu Münster erstes Staatsexamen im April 1992 vor dem OLG Hamm. Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der neu gegründeten Juristischen Fakultät der Universität Dresden. Referendariat und zweite Staatsprüfung in Dresden. Mitarbeiter eines kommunalen Versorgungsunternehmens in Dresden. Seit Dezember 1996 Rechtsanwalt in Berlin.