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Description
(Text)
Die Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von Korruption sind in letzter Zeit offenbar geworden. Der Verfasser geht der Frage nach, ob es ein einheitliches Rechtsgut der Bestechungsdelikte gibt, so daß eine Grundnorm im StGB geschaffen werden könnte, an die sich die Amtsträgerdelikte anschließen würden. Nach Widerlegung der bisherigen Ansichten zum Rechtsgut der 331 ff. StGB und des 12 UWG formuliert er ein einheitliches Rechtsgut: den Schutz von Organisationsstrukturen, ohne die eine arbeitsteilige Gesellschaft nicht funktionieren würde. Das neu definierte Rechtsgut wirkt sich auf die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale aus, wobei sich nicht nur die von der Rechtsprechung und überwiegenden Literatur vorgenommene - zumeist pauschale - Prüfung einer "Unrechtsvereinbarung" als unhaltbar erweist. Die Strafbarkeitslücken machen eine Neuregelung der Bestechungstatbestände notwendig.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Bestechung und Bestechlichkeit in allen Lebensbereichen - "Unrechtsvereinbarung" - Vorteilsbegriff - Einheitliches Rechtsgut der Bestechungsdelikte - Unlauterkeitsmerkmal - Subjektiver Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit.
(Author portrait)
Der Autor: Henning Jaques wurde 1968 in Preetz geboren. 1988 Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Kiel. 1994 folgte das Erste Juristische Staatsexamen. Abschluß der 1994 begonnenen Promotion mit der mündlichen Prüfung 1996. Seit 1995 ist der Verfasser Referendar des Landes Schleswig-Holstein.