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Description
(Text)
Gegenstand der Arbeit ist die von der ersten frei gewählten Stadtverordnetenversammlung von Ost-Berlin am 11. Juli 1990 verabschiedete und am 23. Juli 1990 in Kraft getretene Verfassung von Ost-Berlin. Sie steht in unmittelbarem zeitgeschichtlichen Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit und der Vereinigung Berlins und bildete die Rechts- und Handlungsgrundlage der Ostberliner Organe bis zu ihrem Außerkrafttreten am 11. Januar 1991. Als erste freiheitliche Verfassung nach Ende des SED-Regimes, noch während des Bestehens der DDR, und mit Blick auf deren bevorstehendes Ende geschaffen, ist die Ostberliner Verfassung vom 23. Juli 1990 in besonderer Weise geeignet, einen Eindruck der verfassungsrechtlichen und grundrechtlichen Wertvorstellungen der Menschen in der DDR während der Wendezeit zu vermitteln.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Verfassungsentwicklung in Berlin vom Ende des Krieges bis zum Fall der Mauer - Die Motive der Verfassungsschöpfung und ihre Entstehungsgeschichte - Das Verfassungsgebungsrecht der Stadtverordnetenversammlung - Der Inhalt der Verfassung - Der Status Ost-Berlins und seiner Organe unter der Geltung der Verfassung - Untersuchung über den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Verfassung.
(Author portrait)
Der Autor: Moritz Finkelnburg wurde 1967 in Berlin geboren. Von 1986-1991 Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und an der Universität Heidelberg; 1991 Erstes Juristisches Staatsexamen. Anschließend Magisterstudium in Europarecht an der Universität Autonoma de Barcelona. Abschluß 1993 mit dem Magister im Europarecht (LL.M.Eur.). 1995 Promotion an der Universität Heidelberg. Von 1994-1996 Rechtsreferendar im Bezirk des Kammergerichts Berlin. 1996 Zweites Juristisches Staatsexamen. Seit 1997 Rechtsanwalt in Köln.