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Description
(Text)
Ohne wirksame EG-Kontrolle staatlicher Beihilfen auch im Bereich von staatlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen lassen sich die gewünschten Wohlstandsgewinne aus europaweitem Wettbewerb nicht realisieren. Gleichzeitig müssen Mitgliedstaaten aber wie Private unternehmerisch tätig werden und öffentliche Aufgaben in Unternehmen ausgliedern dürfen. Mit vorliegender Arbeit werden ein Überblick über die möglichen Fallkonstellationen gegeben, die materiellen Bewertungskriterien konkretisiert und auf ihre Anwendungstauglichkeit geprüft, die Prüfungs- und Untersagungskompetenzen der Kommission gegenüber den Gestaltungsbefugnissen der Mitgliedstaaten abgegrenzt und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes, insbesondere für Konkurrenzunternehmen, ausgelotet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Beihilfenverbot gem. Art. 92 Abs. 1 EG-V - Untersuchung möglicher Gewährungsformen im Zusammenhang mit staatlichen Kapitalbeteiligungen (Investitionssachverhalte, Verschonungssachverhalte, Sonderfall gesetzlicher Einstandsverpflichtung des Staates) - Alternativverhalten eines marktwirtschaftlich orientierten, privaten Kapitalgebers in vergleichbarer Situation (Kriterien, Prüfungsablauf, Fallgruppen, Vermutungstatbestände) - Zurechenbarkeit zum Staat, insbesondere bei mittelbar staatlichen Investitionen durch Unternehmen - Wettbewerbsverfälschung (Wettbewerbswirkungen von Beihilfen, Frage der per se verfälschenden Wirkung, de minimis, relevanter Markt, Unterschiede zu Art. 85, 86) - Handelsbeeinträchtigung - Art. 222, Schutz nationaler Eigentumsordnung - Ausnahmen vom Beihilfenverbot, insbes. auch Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Industriepolitik - Ablauf des Beihilfenkontrollverfahrens und gerichtliche Überprüfung, insbes. Rechtsschutzmöglichkeiten für Konkurrenten.
(Author portrait)
Der Autor: Hans-Christoph Pape, geboren 1958 in Göttingen, studierte ab 1978 Rechtswissenschaften in Mannheim, Freiburg und Bonn. Seit Abschluß des Referendariats im OLG-Bezirk Köln 1991 ist er im Bundesministerium für Wirtschaft tätig.



