Description
(Text)
Welche Rechtsordnung kommt zur Anwendung, wenn ein internationaler Bauvertrag geschlossen wird und die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben? Diese Problematik des internationalen Schuldvertragsrechts wird anhand der in- und ausländischen Kautelarjurisprudenz (u.a. Deutschland, Frankreich, Schweiz, China), der gebräuchlichen Standardvertragsbedingungen, des internationalen Schiedsgerichtswesens und schwerpunktmäßig der Gepflogenheiten der Praxis des internationalen Baugeschäfts (u.a. Auftragsvergabe, Beteiligung der öffentlichen Hand, Bürgschaften und Garantien, Finanzierung, Logistik, Versicherungen) untersucht. Auch für Sonderfälle wie Arbeitsgemeinschaften, Konsortien, Joint Venture, Subunternehmer und Consultingunternehmen werden Lösungen für die objektive Anknüpfung des Bauvertrages aufgezeigt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Begriff des internationalen Bauvertrages - Anknüpfung des Bauvertrages in Rechtsordnungen, Standardvertragsbedingungen, internationaler Schiedsgerichtsbarkeit, durch internationale Institutionen - Die objektive Anknüpfung des Bauvertrages im Rahmen des Art. 28 EGBGB unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des internationalen Bauvertragsrechts.
(Author portrait)
Der Autor: Peter Markowsky, 1958 in Bad Rotenfels/Baden geboren, Studium der Rechtswissenschaften und juristischer Vorbereitungsdienst in Freiburg i.Br. und Kairo, ist seit 1990 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht tätig.