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Description
(Text)
Der Anspruch auf Hilfen zur Erziehung ist regelmäßig ein Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten. Das Kinder- und Jugendhilferecht billigt den Eltern bei der Inanspruchnahme von Erziehungshilfen wichtige Autonomierechte in Hilfeprozessen zu. Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten aus 5 SGB VIII soll helfen, die individuellen Ansprüche und Bedürfnisse von Leistungsberechtigten gegenüber den institutionellen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe durchzusetzen. Björn Pfadenhauer beschreibt aus rechtlicher sowie soziologischer Perspektive die historische Entwicklung, die rechtliche Grundlegung und die gegenwärtigen Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechts der Kinder- und Jugendhilfe.
(Table of content)
(Review)
"[...] gibt allen Akteuren Anregungen zum Überdenken der vorhandenen Strukturen und Handlungsprozesse." www.socialnet.de, 30.10.2012
www.socialnet.de, 30.10.2012
(Author portrait)
Björn Pfadenhauer promovierte am Lehrstuhl für Soziologie und Sozialplanung an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Er ist Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Dortmund und Referatsleiter eines Berufsverbandes.
Contents
Historische Entwicklungslinien der Wohlfahrtspflege - Das Wunsch- und Wahlrecht - Wettbewerbsrecht - Kinder- und Jugendhilfe - Wettbewerbsimplementierung im Sozialwesen - Die kommunalen Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von Wettbewerbsimplementierung und Trägerpluralität - Der Einfluss institutioneller Bedingungen auf individuelle Realisierungskontexte des Wunsch- und Wahlrechts - Mitwirkung im Auswahlprozess - Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung - Soziale Milieus - Rollenzuschreibungen von Leistungsberechtigten - Beteiligungsfähigkeit von Leistungsberechtigten - Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern



