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Description
(Text)
Die spätkarolingische Epoche, die Zeit zwischen ca. 850 und 930, gilt als quellenarme Zeit. Für die Geschichte des kirchlichen und weltlichen Rechts sieht es aber etwas anders aus: Es gibt eine große Anzahl von Handschriften aus dieser Epoche, die die alten Normen des Rechts überliefern, auf wichtigen Konzilien wurden neue Normen erlassen, und der gesamte Rechtsstoff wurde außerdem in einigen Sammlungen jener Zeit auf neue Weise dargeboten und für die Praxis aufbereitet. Die international hochkarätigen Beiträger diskutieren Rechtskenntnis und Rechtspraxis von Päpsten und Königen, neue Normen, neue Formen der Darbietung des Rechtsstoffs und die veränderte Praxis von Buße und Rekonziliation.
(Table of content)
Wilfried Hartmann: "Schandtaten, von denen man früher nichts gehört hat". Einleitung Klaus Herbers: Päpstliche Autorität und päpstliche Entscheidungen an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert Roman Deutinger: Der König als Richter Klaus Zechiel-Eckes: Quellenkritische Anmerkungen zur 'Collectio Anselmo dedicata' Harald Siems: 'In ordine posuimus'. Begrifflichkeit und Rechtsanwendung in Reginos Sendhandbuch Karl Ubl: Doppelmoral im karolingischen Kirchenrecht? Ehe und Inzest bei Regino von Prüm Ernst-Dieter Hehl: Die Synoden des ostfränkisch-deutschen und des westfränkischen Reichs im 10. Jahrhundert. Karolingische Traditionen und Neuansätze Catherine Cubitt: Bishops and Councils in late Saxon England: the intersection of secular and ecclesiastical law Sarah Hamilton: The Anglo-Saxon and Frankish Evidence for Rites for the Reconciliation of Excommunicants Ludger Körntgen: Bußbuch und Bußpraxis in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts Rob Meens: Die Bußbücher und das Recht im 9. und 10. Jahrhundert. Kontinuität und Wandel
(Review)
"Insgesamt gesehen lohnt sich der Blick auf die Zwischenzeit von rund 850 bis 950, denn die Untersuchung der 'erstaunlich großen Zahl von Handschriften mit Rechtstexten' dürfte noch manche Überraschung bergen und macht den vorliegenden Sammelband zu einer Fundgrube für die Überlieferungswege von Rechtsätzen und den Umgang mit Recht in einer Übergangsphase." Brigitte Kasten in: sehepunkte 8/2008 "Die detaillierten Spezialuntersuchungen dieses Bandes beleuchten wichtige grundlegende Fragen zu dem Komplex Kirche, Recht und Gericht." Steffen Schlinker, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 126, 2009 "Das Werk gibt neue Anstöße für die intensivere Betrachtung dieser für Histographien dunklen Epoche der Geschichte." Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte, Nr. 29 (2010)
(Author portrait)
Wilfried Hartmann ist Professor für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Tübingen.