Giftige Teilanmeldungen und Teilprioritäten (HSP 6) (Heymanns Schriften zum Patentrecht 6) (2017. 280 S. 210 mm)

個数:
  • ポイントキャンペーン

Giftige Teilanmeldungen und Teilprioritäten (HSP 6) (Heymanns Schriften zum Patentrecht 6) (2017. 280 S. 210 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783452288042

Description


(Text)

Von einer »giftigen Teilanmeldung« ist die Rede, wenn die Teilanmeldung eines Patentanmelders neuheitsschädlichen Stand der Technik gegenüber der eigenen Stammanmeldung darstellt. Die Existenz eines solchen selbst produzierten Stands der Technik wird in mehreren Entscheidungen von Technischen Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts im Zusammenhang mit der missglückten Inanspruchnahme von ausländischen Prioritäten für möglich gehalten. Diese erstaunliche Rechtsprechungslinie des EPA droht eine Vielzahl bisher für rechtsbeständig erachteter Patente in Gefahr zu bringen, weshalb eine Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer (G 1/15) mit Spannung erwartet wird.

Der Verfasser erläutert zunächst anhand der Entscheidung T 1496/11 des Europäischen Patentamts die Problematik. Dabei wird verdeutlicht, dass die Annahme der Giftigkeit einer Teilanmeldung gegenüber ihrer Stammanmeldung in den betreffenden Konstellationen nicht interessengerecht ist. Sodann werden denkbare Lösungsansätze diskutiert, wobei die Zuerkennung von Teilprioritäten innerhalb eines Patentanspruchs priorisiert wird. Im Wege einer Untersuchung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen sowie der Wirkungsweise von Prioritätsrechten wird aufgezeigt, dass eine interessengerechte Lösung nur über die Handhabung des in Art. 87 Abs. 1 EPÜ enthaltenen Merkmals »dieselbe Erfindung« herbeigeführt werden kann, da dessen Vorliegen von der etablierten Theorie der Zeitrangverschiebung für den Eintritt jeglicher Prioritätswirkungen gefordert wird. Sodann erfolgt eine ausführliche Analyse der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts sowie der deutschen Gerichte zur Auslegung des Begriffs »dieselbe Erfindung« und zur Möglichkeit von Teilprioritäten innerhalb eines Patentanspruchs. Der Verfasser gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass eine Zuerkennung von Teilprioritäten eine mit den bestehenden Prioritätsregelungen und der einschlägigen Rechtsprechung zu vereinbarende Lösung des Problems darstellt.

最近チェックした商品