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Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ändert das Luftreinhaltungssystem in Deutschland grundlegend. Es begrenzt mit Hilfe von europaweit handelbaren Zertifikaten das Recht auf CO2-Ausstoß und hat damit weitreichende Konsequenzen für alle Anlagenbetreiber. Innerhalb von 15 Werktagen nach In-Kraft-Treten des Parallelgesetzes müssen die Anträge auf kostenlose Anfangszuteilung von Emissionszertifikaten gestellt sein; verspätete, möglicherweise auch unvollständige oder nicht korrekte Anträge führen zum Verlust des Anspruchs.
Der vorliegende Kommentar enthält eine erste detaillierte Analyse des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der internationalen und europäischen Vorgaben. Er verbindet grundlegende Aussagen über die Zulässigkeit des Systemwechsels im Luftreinhaltungsrecht mit praktischen Anleitungen für Anlagenbetreiber und alle anderen Teilnehmer des Handels mit Emissionszertifikaten.
Schwerpunkte sind die Durchsetzung der Ansprüche auf Anfangszuteilung von Zertifikaten und der Schutz vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen durch übermäßige Anfangszuteilungen an Konkurrenten. Der Kommentar stellt die Möglichkeiten des börslichen und außerbörslichen Handels der Zertifikate auf nationaler und internationaler Ebene dar.