Description
Aufgrund des allgegenwärtigen Einsatzes technologischer Hilfsmittel bei der Dokumentenerstellung und der zwischenmenschlichen Kommunikation steht zu erwarten, dass zukünftig vermehrt die Frage nach der Wirksamkeit von Testamenten auftreten wird, die ganz oder teilweise digital errichtet worden sind. Die Arbeit nimmt die verschiedenen digitalen Möglichkeiten der Testamentserrichtung in den Blick und untersucht umfassend, inwieweit die Testamentsformen deren Verwendung bereits heutzutage erlauben. »The Admissibility of Using Digital Tools in the Drafting of Wills under Applicable Law«: This thesis examines the question of whether and to what extent it is already possible under current law to use digital tools when drawing up a will. While other legal systems explicitly provide for the possibility of digital wills, Germany lacks corresponding regulations. The paper shows that, under the current legal situation, it is already possible to a certain extent to use digital tools when drafting one's last will and testament. 1. GrundlagenTestierfreiheit und Formzwang im Erbrecht - Die Testamentsformen des BGB2. Möglichkeiten der digitalen Errichtung von ordentlichen TestamentenMöglichkeiten, digitale Hilfsmittel bei der Errichtung ordentlicher Testamente heranzuziehen - Analoge Anwendbarkeit des 2255 BGB bei »Tablet-Testamenten«3. Möglichkeit der Erstellung digitaler NottestamenteMöglichkeiten der Errichtung digitaler Dreizeugentestamente und ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des 2250 BGB - Die Auslegung des 2250 Abs. 3 S. 2 BGB i.V.m. 2249 Abs. 6 BGB - Konsequenzen für den Gebrauch digitaler Hilfsmittel bei der Errichtung von Dreizeugentestamenten4. Zusammenfassung und ReformbedarfZusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Etwaiger Reformbedarf in Bezug auf die erbrechtlichen Formvorschriften Julius Schmädicke studied law at Kiel University and, after completing his first state examination in 2021, worked as research assistant at the Chair of Civil Law und Civil Procedure. Since June 2025 Mr. Schmädicke completes his legal clerkship at the Higher Regional Court of Schleswig-Holstein.



