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Description
(Short description)
Die Einigungsstelle steht in der Kritik: zu langsam, teuer und träge. Die Tarifparteien der bayerischen Metall- und Elektroindustrie haben daher im Manteltarifvertrag eine Schnellschlichtungsstelle geschaffen. Anhand dieses Beispiels untersucht der Autor, wie weit die Tarifmacht reicht, das Einigungsstellenverfahren zu gestalten. Er zeigt, dass bereits heute Möglichkeiten bestehen, betriebliche Konfliktlösung zu beschleunigen und flexibel auszugestalten ( 76 Abs. 8 BetrVG).
(Text)
Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle wird in der Literatur oft und gerne kritisiert. »Zu langsam«, »zu teuer« und »zu träge« lauten die Vorwürfe. Die Tarifparteien der bayerischen Metall- und Elektroindustrie haben in ihrem Manteltarifvertrag zur Lösung dieser Probleme eine sog. Schnellschlichtungsstelle geschaffen. Der Autor untersucht anhand dieses Beispiels die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien, das Einigungsstellenverfahren nach ihren Wünschen zu gestalten. Wie weit reicht die Tarifmacht zur Regelung einer solchen tariflichen Schlichtungsstelle? Welche Verfahrensregeln sind dispositiv, welche zwingend? Er kommt zu dem Ergebnis, dass den Sozialpartnern schon jetzt ein Mittel zur Beschleunigung und Flexibilisierung der betrieblichen Konfliktlösung zur Verfügung steht. Die Arbeit erschließt die tarifliche Schlichtungsstelle gem. 76 Abs. 8 BetrVG aus betriebsverfassungs- und tarifrechtlicher Sicht und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis auf.
(Table of content)
1 Schnellschlichtung im Konfliktlösungssystem der BetriebsverfassungDie Schnellschlichtung in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie - Konfliktlösung in der Betriebsverfassung: Die Einigungsstelle - Nachteile des gesetzlichen Einigungsstellenverfahrens - Mittel zur Gestaltung der betrieblichen Konfliktlösung - Zusammenfassung von 2 Tarifrecht der tariflichen SchlichtungsstelleGrenzen der Tarifmacht zur Regelung der tariflichen Schlichtungsstelle - Geltung von Tarifnormen über tarifliche Schlichtungsstellen - Tarifliche Schlichtungsstelle als gemeinsame Einrichtung - Zusammenfassung von 3 Verfahrensrecht der tariflichen SchlichtungsstelleVerfahrensrechtsverhältnis und Spruchkompetenz - Zuständigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle - Beteiligte des Schlichtungsstellenverfahrens - Besetzung der Schlichtungsstelle - Verfahrensgegenstand des Schlichtungsstellenverfahrens - Rechtsschutz bei Untätigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle - Verfahren bei tariflich ungeregelten Verfahrensdetails - Kosten der Schlichtungsstelle - Ergänzende Verfahrensregeln 4 Ergebnisse
(Text)
»Swift Arbitration in the Workplace by Collective Bargaining Arbitration Boards in Accordance with Section 76(8) of the German Works Constitution Act«: The conciliation board is under criticism: too slow, expensive, and sluggish. The collective bargaining parties in the Bavarian metal and electrical industry have therefore created a »swift arbitration board« in the framework collective agreement. Using this example, the author examines the extent to which collective bargaining power can be used to shape the conciliation board procedure. He shows that there are already opportunities to accelerate and flexibly shape workplace conflict resolution (Section 76 (8) BetrVG).



