Schnellschlichtung im Betrieb : durch tarifliche Schlichtungsstellen gem.   76 Abs. 8 BetrVG. Dissertationsschrift (Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht 36) (2026. 187 S. 233 mm)

個数:
  • 予約

Schnellschlichtung im Betrieb : durch tarifliche Schlichtungsstellen gem. 76 Abs. 8 BetrVG. Dissertationsschrift (Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht 36) (2026. 187 S. 233 mm)

  • 現在予約受付中です。出版後の入荷・発送となります。
    重要:表示されている発売日は予定となり、発売が延期、中止、生産限定品で商品確保ができないなどの理由により、ご注文をお取消しさせていただく場合がございます。予めご了承ください。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • ≪洋書のご注文について≫ 「海外取次在庫あり」「国内在庫僅少」および「国内仕入れ先からお取り寄せいたします」表示の商品でもクリスマス前(12/20~12/25)および年末年始までにお届けできないことがございます。あらかじめご了承ください。

  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428196760

Description


(Short description)
Die Einigungsstelle steht in der Kritik: zu langsam, teuer und träge. Die Tarifparteien der bayerischen Metall- und Elektroindustrie haben daher im Manteltarifvertrag eine Schnellschlichtungsstelle geschaffen. Anhand dieses Beispiels untersucht der Autor, wie weit die Tarifmacht reicht, das Einigungsstellenverfahren zu gestalten. Er zeigt, dass bereits heute Möglichkeiten bestehen, betriebliche Konfliktlösung zu beschleunigen und flexibel auszugestalten ( 76 Abs. 8 BetrVG).
(Text)
Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle wird in der Literatur oft und gerne kritisiert. »Zu langsam«, »zu teuer« und »zu träge« lauten die Vorwürfe. Die Tarifparteien der bayerischen Metall- und Elektroindustrie haben in ihrem Manteltarifvertrag zur Lösung dieser Probleme eine sog. Schnellschlichtungsstelle geschaffen. Der Autor untersucht anhand dieses Beispiels die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien, das Einigungsstellenverfahren nach ihren Wünschen zu gestalten. Wie weit reicht die Tarifmacht zur Regelung einer solchen tariflichen Schlichtungsstelle? Welche Verfahrensregeln sind dispositiv, welche zwingend? Er kommt zu dem Ergebnis, dass den Sozialpartnern schon jetzt ein Mittel zur Beschleunigung und Flexibilisierung der betrieblichen Konfliktlösung zur Verfügung steht. Die Arbeit erschließt die tarifliche Schlichtungsstelle gem. 76 Abs. 8 BetrVG aus betriebsverfassungs- und tarifrechtlicher Sicht und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis auf.
(Table of content)
1 Schnellschlichtung im Konfliktlösungssystem der BetriebsverfassungDie Schnellschlichtung in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie - Konfliktlösung in der Betriebsverfassung: Die Einigungsstelle - Nachteile des gesetzlichen Einigungsstellenverfahrens - Mittel zur Gestaltung der betrieblichen Konfliktlösung - Zusammenfassung von 2 Tarifrecht der tariflichen SchlichtungsstelleGrenzen der Tarifmacht zur Regelung der tariflichen Schlichtungsstelle - Geltung von Tarifnormen über tarifliche Schlichtungsstellen - Tarifliche Schlichtungsstelle als gemeinsame Einrichtung - Zusammenfassung von 3 Verfahrensrecht der tariflichen SchlichtungsstelleVerfahrensrechtsverhältnis und Spruchkompetenz - Zuständigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle - Beteiligte des Schlichtungsstellenverfahrens - Besetzung der Schlichtungsstelle - Verfahrensgegenstand des Schlichtungsstellenverfahrens - Rechtsschutz bei Untätigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle - Verfahren bei tariflich ungeregelten Verfahrensdetails - Kosten der Schlichtungsstelle - Ergänzende Verfahrensregeln 4 Ergebnisse
(Text)
»Swift Arbitration in the Workplace by Collective Bargaining Arbitration Boards in Accordance with Section 76(8) of the German Works Constitution Act«: The conciliation board is under criticism: too slow, expensive, and sluggish. The collective bargaining parties in the Bavarian metal and electrical industry have therefore created a »swift arbitration board« in the framework collective agreement. Using this example, the author examines the extent to which collective bargaining power can be used to shape the conciliation board procedure. He shows that there are already opportunities to accelerate and flexibly shape workplace conflict resolution (Section 76 (8) BetrVG).

最近チェックした商品