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Description
(Short description)
Im Gegensatz zu Kreditinstituten unterliegen Zahlungs- und E-Geld-Institute nicht der Einlagensicherung, stattdessen bestehen eigene Sicherungsvorschriften, welche die Kundengelder in der Insolvenz schützen sollen. Ob und inwieweit die Kundengelder in der Insolvenz des Instituts geschützt sind, wird für die einzelnen Sicherungsmethoden detailliert herausgearbeitet, um sodann auf Grundlage eines rechtsvergleichenden Blicks nach Großbritannien einen Vorschlag de lege ferenda zu unterbreiten
(Text)
Bargeldlose Zahlungen erfreuen sich in Deutschland einer stetig wachsenden Beliebtheit. Für die Durchführung bargeldloser Zahlungen bedarf es der Einschaltung von Zahlungsdienstleistern. Hierzu gehören neben Kreditinstituten auch Zahlungs- und E-Geld-Institute. Im Gegensatz zu Kreditinstituten unterliegen diese Institute nicht der Einlagensicherung, stattdessen bestehen eigene Sicherungsvorschriften mit verschiedenen Sicherungsmethoden, welche die Kundengelder in der Insolvenz schützen sollen. Ausgehend von einer Zuordnung der Insolvenzrisiken bei den einzelnen Zahlungsdiensten nimmt es sich die Arbeit zur Aufgabe, die Auswirkungen der Insolvenz eines Zahlungs- oder E-Geld-Instituts detailliert herauszuarbeiten. Besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Schutz der Kundengelder bei den einzelnen Sicherungsmethoden. Auf Grundlage eines rechtsvergleichenden Blicks nach Großbritannien wird ein Vorschlag de lege ferenda für die Bewältigung künftiger Institutsinsolvenzen entwickelt.
(Table of content)
1. Einleitung und Gang der Untersuchung2. Zahlungsdiensterechtliche GrundlagenEntwicklung des Zahlungsdienste- und E-Geld-Rechts - Regelungsstruktur des Zahlungsdiensterechts - Zahlungsdienstleister gem. 1 Abs. 1 S. 1 ZAG - Begriff des Zahlungsdienstes und des E-Geld-Geschäfts - Verteilung der Insolvenzrisiken3. Insolvenzrechtliche Folgen der Insolvenz eines ZahlungsdienstleistersAuswirkungen der Insolvenz eines Zahlungsdienstleisters auf zahlungsdienstrechtliche Verträge - Schicksal von Guthabenforderungen gegenüber dem insolventen Zahlungsdienstleister - Schicksal erteilter Zahlungsaufträge4. Sicherungsvorschriften für Zahlungs- und E-Geld-InstituteEinführung - Richtlinienvorgaben - Adressat der Sicherungspflicht - Gegenstand und Reichweite der Sicherungspflicht - Sicherung durch Vermögensseparierung gem. 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ZAG - Sicherung durch eine Versicherung oder eine andere vergleichbare Garantie gem. 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZAG - Kombination verschiedener Sicherungsmethoden und Behandlung in der Insolvenz - Zwischenbefund zu den Sicherungsvorschriften und ihrer Ausgestaltung de lege lata - Rechtsvergleich zum englischen Recht - Vorschlag für eine Ausgestaltung de lege ferenda5. Melde- und Nachweispflichten hinsichtlich der Sicherungsvorschriften sowie Eingriffsbefugnisse der BaFinMelde- und Nachweispflichten des Instituts - Eingriffsbefugnisse der BaFin6. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Ausblick
(Text)
»The Insolvency of Payment and E-Money Institutions«: Unlike credit institutions, payment institutions and e-money institutions are not subject to deposit protection; instead, they have their own security regulations designed to protect customer funds in the event of insolvency. Whether and to what extent customer funds are protected in the event of the institution's insolvency is examined in detail for the various protection methods, followed by a proposal de lege ferenda based on a comparative legal analysis of the United Kingdom.
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